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   OLG Hamburg, 04.03.2003 - 2 Wx 148/00   

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https://dejure.org/2003,14197
OLG Hamburg, 04.03.2003 - 2 Wx 148/00 (https://dejure.org/2003,14197)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.03.2003 - 2 Wx 148/00 (https://dejure.org/2003,14197)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. März 2003 - 2 Wx 148/00 (https://dejure.org/2003,14197)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 21 Abs. 3 § 22 § 23
    Pflicht eines Wohnungseigentümers zur Beseitigung von Außenrolläden; Auslegung eines Eigentümerbeschlusses durch das Rechtsbeschwerdegericht

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 447
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Zweibrücken, 05.06.2007 - 3 W 98/07

    Wohnungseigentum: Begründung einer Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur

    b) Soweit sich das Landgericht für seine gegenteilige Beurteilung der Rechtslage auf obergerichtliche Rechtsprechung berufen kann (namentlich zitiert: OLG Köln NZM 1999, 424; ebenso: OLG Köln ZMR 2004, 215; OLG Hamburg ZMR 2003, 447; BayObLG NZM 2003, 239), sind die Voraussetzungen für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 FGG nicht gegeben.
  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03

    Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen

    Ob der Senat als Rechtsbeschwerdegericht an die rechtsfehlerfreie Auslegung durch das Beschwerdegericht gebunden ist, weil der Beschluss keine Dauerregelung enthält (vgl. BayObLG WE 1998, 356/357; OLG Hamburg ZMR 2003, 447), kann dahinstehen.
  • OLG Hamm, 22.12.2005 - 15 W 375/04

    Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

    Der Beschluss kann zum einen so verstanden werden, dass der betroffene Wohnungseigentümer durch ihn konstitutiv, also unabhängig von möglichen gesetzlichen Ansprüchen der einzelnen Eigentümer, zur Beseitigung verpflichtet werden, mithin ein eigenständiger Anspruch begründet werden soll (BayObLG a.a.O.; OLG Köln a.a.O.; vgl. auch OLG Bremen WuM 1995, 58; OLG Hamburg ZMR 2003, 447).
  • OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 Wx 115/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung des Anspruchs auf Beseitigung

    Aufgrund dieses bestandskräftigen Eigentümerbeschlusses vom 4.7.2006 sind die Antragsgegner nach den §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 WEG, 1004 BGB auch zur Entfernung des von ihnen nachträglich errichteten Betonfundamentes für ihre Terrasse einschließlich des Plattenbelages und zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Terrasse verpflichtet ( vgl. zur Beseitigungspflicht aufgrund bestandskräftigen Eigentümerbeschlusses Senat ZMR 2003, 447; BayObLG ZMR 2003, 758; OLG Köln ZMR 2004, 939f, 940; OLG München ZMR 2006, 718 ).
  • LG München I, 10.06.2010 - 36 S 3150/10

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlusskompetenz für eine Eventualversammlung;

    Während eine entsprechende Beschlusskompetenz in der Rechtsprechung der Obergerichte bislang überwiegend ohne weiteres bejaht wurde (BayObLG, ZMR 2001, 211; NZM 2003, 239; OLG Düsseldorf, NZM 2005, 426; OLG Hamburg, ZMR 2003, 447; aus neuerer Zeit OLG Hamburg, ZMR 2009, 306), wird dies in der Literatur nunmehr zunehmend in Frage gestellt (Bärmann, a. a. O., § 22, Rdnr. 308; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a. a. O., § 16, Rdnr. 166; Riecke/Schmidt/Elzer, a. a. O., § 16, Rdnr. 165; so auch OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 646).
  • LG Hamburg, 07.10.2009 - 318 S 60/08

    Wohnungseigentum: Begründung von Beseitigungspflichten durch bestandskräftigen

    Dies entspricht der Rechtsprechung des HansOLG (ZMR 2003, 447), die von anderen Obergerichten geteilt wird (BayObLG, ZMR 2006, 623; OLG Köln, ZMR 2004, 215; OLG Düsseldorf, ZWE 2005, 236) und an welcher das HansOLG festhält (Beschluss vom 24.10.2008, 2 W 115/08).
  • OLG Köln, 26.10.2005 - 16 Wx 192/05

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer

    Der Senat hält trotz der von Wenzel (NZM 2004, 542) geäußerten Kritik an seiner Auffassung fest, dass sich aus nicht angefochtenen und folglich bestandskräftig gewordenen Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft eine selbständige Anspruchsgrundlage für Ansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer ergeben kann (Beschluss vom Beschluss vom 23.6.2003, 16 Wx 121/03, ZMR 2004, 215; ebenso OLG Hamburg ZMR 2003, 447 und BayObLG NZM 2003, 239) und dass dies auch für Geldforderungen der Gemeinschaft gilt (vgl. Beschluss vom 12.9.2003 - 16 Wx 156/03, OLGR 2003, 284).
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